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SAN-Akademie, AZAV-Bildungsträger in Paderborn

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Month: August 2020

Weiterbildung dank Agentur für Arbeit: Voraussetzungen erfüllen leicht gemacht

Donnerstag, 20 August 2020 by evngn

Sie wünschen sich eine Weiterbildung und möchten, dass die Kosten übernommen werden? In vielen Fällen ist dies möglich, auch wenn Sie noch gar nicht arbeitslos sind. Ob berufliche Qualifizierung, Umschulung oder das Nachholen eines Berufsabschlusses, zahlreiche Maßnahmen können mit dem Bildungsgutschein gefördert werden. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird.

Voraussetzung 1: Notwendigkeit der Weiterbildung

Eine der wesentlichen Voraussetzungen, damit die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird, ist die Notwendigkeit der Weiterbildung. Wenn Sie auch ohne Weiterbildung gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, ist eine Förderung eher unwahrscheinlich. Die Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter vergeben eine Förderung immer dann, wenn durch die Maßnahme Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessert werden. Diese Voraussetzung ist nicht nur bei vielen Arbeitslosen oder Arbeitsuchenden gegeben, auch Angestellte in ungekündigter Position können gefördert werden. Die nachfolgenden Beispiele zeigen vier typische Szenarien für eine mögliche Förderung. Die Entscheidung für oder gegen eine Kostenübernahme wird immer im Einzelfall entschieden und liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
1. Berufsabschluss nachholen
Sie haben in der Jugend leider Ihre Ausbildung nicht abgeschlossen. Nun arbeiten Sie in verschiedenen Gelegenheitsjob, die Sie nicht wirklich glücklich machen. Durch eine Umschulung oder Externenprüfung können Sie Ihren Berufsabschluss nachholen oder sich durch finanzierte Weiterbildungen als Quereinsteiger qualifizieren.

2. Umschulung nach Berufsunfähigkeit
Sie haben viele Jahre in der Krankenpflege gearbeitet, können aber Ihren Job aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausführen. Durch eine Umschulung, zum Beispiel im kaufmännischen Bereich des Gesundheitswesens, eröffnen sich Ihnen völlig neue Jobperspektiven. Somit ist die Berufsunfähigkeit nicht das Ende Ihrer Erwerbstätigkeit, sondern durch eine finanzierte Umschulung vom Arbeitsamt erst der Anfang eines ganz neuen Lebensabschnitts.

3. Wiedereinstieg nach beruflicher Pause
Sie haben nach Ihrem Studium und einigen erfolgreichen Arbeitsjahren drei Jahre Elternzeit. Nun möchten Sie wieder in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Leider ist Ihre Branche extrem schnelllebig und so haben Sie bereits jetzt den Anschluss verloren. Damit Sie dort weitermachen können, wo Sie vor der Pause aufgehört haben, benötigen Sie zusätzliche Qualifikationen. Eine bezahlte Weiterbildung ist Ihre Chance auf einen erfolgreichen Wiedereinstieg.

4. Zusatzqualifizierung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Sie arbeiten bereits seit vielen Jahren im Vertriebsinnendienst eines großen Unternehmens. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund eines Führungswechsels ist Ihr Arbeitsplatz in Gefahr. Die neue Geschäftsleitung stellt Anforderungen an Ihre Position, die Sie nicht erfüllen können (z. B. ein SAP-Zertifikat). Die Kosten der Maßnahme können von Ihnen nicht gestemmt werden und Ihr Arbeitgeber möchte diese nicht übernehmen. Auch in diesen Fällen kann die Weiterbildung vom Arbeitsamt, zum Beispiel im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz, finanziert werden.
Alle diese Beispiele haben eins gemeinsam: Ohne eine finanzierte Maßnahme stehen die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung schlecht. Daher werden die Kosten in solchen Fällen meistens übernommen. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Vergabe des Bildungsgutscheins eine sogenannte „Kann-Leistung“ ist. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf einen Gutschein.
Voraussetzung 2: Persönliches Beratungsgespräch

Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung Ihrer Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein ist ein persönliches Gespräch mit Ihrem jeweiligen Berater. Auch wenn der Antrag auf einen Bildungsgutschein im Anschluss schriftlich gestellt werden muss, ist das persönliche Beratungsgespräch zwingend vorgeschrieben. Ohne Beratungsgespräch gibt es keine geförderte Weiterbildung.
Im Zuge des Beratungsgesprächs wird Ihr Weiterbildungsbedarf ermittelt. Da die Entscheidung für oder gegen eine Förderung im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ist es sinnvoll, sich auf dieses Gespräch gründlich vorzubereiten.
Folgende Unterlagen sollten Sie zum Gespräch unbedingt mitbringen:
• Belege für die Relevanz der Weiterbildung (z. B. Stellenangebote)
• Nachweis über erfolglose Bewerbungen/Bewerbungsbemühungen
• Informationen zur gewünschten Weiterbildung
• Angaben zum favorisierten Bildungsträger (z. B. SAN-Akademie)
• Bei Angestellten: Informationen über die Notwendigkeit der Weiterbildung

Voraussetzung 3: Zertifizierte und passende Maßnahme

Die letzte wichtige Voraussetzung, damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Weiterbildung finanziert, ist die Auswahl der passenden Maßnahme. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahmen müssen strengen Richtlinien entsprechen und von einer fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.
Alle Weiterbildungsmaßnahmen bei der SAN-Akademie sind nach AZAV-zertifiziert und als fachkundige Stelle zugelassen. Darüber hinaus gibt es spezielle Maßnahmen, die zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen sind und mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden.
WICHTIG: Inhaltliche Vorgaben des Bildungsgutscheins beachten!
Neben der Zertifizierung von Bildungsträger und Maßnahme müssen Sie darauf achten, dass die Maßnahme den Vorgaben des Bildungsgutscheins entspricht. Dieser gibt den Inhalt sowie das Ziel der Weiterbildung vor. Darüber hinaus kann eine zeitliche und regionale Beschränkung enthalten sein. Nur wenn die Weiterbildung diesen Vorgaben entspricht, werden die Kosten übernommen. In der Regel prüft zunächst der Bildungsträger die Vorgaben und trägt auf dem Bildungsgutschein Beginn und Dauer der Weiterbildung sowie die Maßnahme-Nummer ein. Anhand dieser Angaben kann die Agentur für Arbeit abschließend prüfen, ob alles passt.

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Coaching bei der SAN-Akademie – dank AVGS Maßnahme nach § 45 SGB III

Mittwoch, 12 August 2020 by evngn

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, in die Sie Ihre bisherigen Erfahrungen und Kompetenzen in Kombination mit den eigenen Interessen und Stärken einbringen können? Ein Neustart auf dem Arbeitsmarkt ist nicht immer einfach. Vor allem, wenn man dabei ganz auf sich allein gestellt ist. Wir bieten Ihnen AVGS geförderte Maßnahmen, die Sie schnell und flexibel auf Ihre neuen Berufsanforderungen vorbereiten

Das Einzelcoaching bei der SAN-Akademie bietet Ihnen genau diese Unterstützung. Im Einzelcoaching werden Sie optimal auf der Suche nach Ihren Stärken unterstützt, um diese in die kommenden Bewerbungen mit einfließen zu lassen. Zudem hilft Ihnen solch eine Standortbestimmung dabei, eventuell neue berufliche Ziele zu entdecken. Aufgrund der langjährigen pädagogischen Erfahrung unserer Coaches erhalten Sie einen Experten an Ihre Seite gestellt, der Ihnen hilft, sich möglichst rasch im Arbeitsmarkt zu integrieren.

Jedes Einzelcoaching bietet Ihnen die Möglichkeit, neue Sichtweisen auf Ihre Potenziale zu erlangen und dadurch auch neue berufliche Perspektiven herauszuarbeiten. Während des Coachings werden Sie

  • bisherige Ziele und Sichtweisen auf Ihre Gültigkeit prüfen
  • Ihre Stärken und Schwächen analysieren
  • neue berufliche Möglichkeiten erkunden
  • neue Ziele setzen

Profitieren Sie bei unseren AVGS Maßnahmen von einer individuellen Beratung und direkt auf Sie zugeschnittenen Angeboten. In Einzelcoachings vermitteln Ihnen unsere Experten die nötigen beruflichen Kenntnisse. Verbessern Sie Ihre persönliche Lebenssituation mit der Hilfe unserer erfahrenen Fachleute.

Hinweis: Während der Corona-Krise können Sie an den Coachings auch von zu Hause aus teilnehmen. Sprechen Sie uns an!

Da wir ein anerkannter Bildungsträger sind, können Sie mit uns die Fördermöglichkeiten des Staates nutzen. Sofern Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) beantragen und so kostenlos an unserem Einzelcoaching teilnehmen.

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