Für
Unternehmen

Weiterbildung für Beschäftigte.
Das Qualifizierungschancegesetz ermöglicht geförderte Weiterbildung für Beschäftigte.
Entdecke jetzt die Weiterbildungsmöglichkeiten für dein Team.

Mehrwert

zielgruppe

Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert. Vom neuen Gesetz der Bundesregierung profitieren mehr als bisher "ganz normale" Beschäftigte, die mitten im Job stehen - und damit auch ihre aktuellen Arbeitgeber. Die Förderung wird unabhängiger von der Qualifikation der Arbeitnehmer, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße.

WEITERBILDUNG BEDEUTET NICHT NUR DAS ERWERBEN VON WISSEN, SONDERN AUCH DAS ERWEITERN DES HORIZONTS.

zielgruppe

Vorteile

Wertvolle Investition und Win-Win­Situation

Mit der SAN-Akademie setzt du auf hochwertige Weiterbildungen. Sowohl du als Arbeitgeber als auch deine Beschäftigten profitieren von staatlich geförderter Qualifizierung. Durch eine Investition in die Mitarbeiterentwicklung investierst du gleichzeitig in die Mitarbeiterbindung und damit in die Fachkräftesicherung.

Voraussetzungen

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht durch die finanzielle Förderung zwar mehr Menschen als bisher, sich beruflich weiterzubilden. Es gibt aber dennoch ein paar Bedingungen: Der letzte Berufsabschluss muss mindestens 4 Jahre her sein. Ausnahme: Wenn dein Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter:innen hat, du das 45. Lebensjahr vollendet hast oder schwerbehindert bist, ist eine Förderung möglich, auch wenn deine Ausbildung noch keine vier Jahre zurückliegt. Die Weiterbildung muss über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen, dir also zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln. Schließlich soll sie nicht nur für zeitweilige Vorteile am aktuellen Arbeitsplatz sorgen, sondern dich auf die beruflichen Herausforderungen von morgen vorbereiten. Deine letzte über das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen. Ausnahme: Wenn dein Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter:innen hat, du das 45. Lebensjahr vollendet hast oder schwerbehindert bist, ist eine erneute Förderung dennoch möglich. Die Weiterbildung sowie der Bildungsträger müssen zertifiziert sein. Es darf also keine unternehmenseigene Weiterbildungsmaßnahme sein. Sie darf aber durchaus in deinem Unternehmen durchgeführt werden. Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 120 Stunden betragen.

Unser Service

Persönlicher Kundenservice

Planst du, deine Beschäftigten weiterzubilden? Wir ermitteln gemeinsam mit dir den Qualifizierungsbedarf und identifizieren Möglichkeiten für die Weiterbildung deiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch unterstützen wir dich bei der Antragstellung und stimmen uns mit dem Arbeitgeberservice ab. Wir unterstützen dich und deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, während und nach der Qualifizierung.

Deine persönliche Bildungsberatung

Montag - Freitag
8 - 17 Uhr

Vereinbare gleich Deinen individuellen Beratungstermin oder nutze unsere telefonische Sofortberatung - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

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